Neugeborene mit angeborenem Verschluss eines Abschnittes des Verdauungsrohres, z. B. der Speiseröhre mit Fistelverbindung zur Luftröhre (Ösophagusatresie), des Zwölffingerdarmes (Duodenalatresie), des Dünndarmes (Ileumatresie) oder des Enddarmes (Rectumatresie) können wir heutzutage Dank einer hochspezialisierten Frühgeborenen-Intensivstation an unserem Hause operieren, auch wenn das Kind schon in der 26. Schwangerschaftswoche auf die Welt gekommen ist und noch unter 600 Gramm wiegt. Eine Schleimperlenbildung mit Darmverschluss (Meconium-Ileus) bei der Grunderkrankung einer Mucoviscidose sowie eine spezielle angeborene Nervenstörung des Dickdarmes (Morbus Hirschsprung) mit chronischer Verstopfung müssen jedoch zunächst durch eine vorübergehende Darmausleitung (Anus praeter) notfallmäßig entlastet werden, bevor sie später dann endgültig versorgt werden können.