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Mutter- und Kind-Einheit

Bei stationärem Aufenthalt von Kindern bis zum Ende des 6. Lebensjahres dürfen Begleitpersonen (Mütter, Väter, oder ein Großelternteil) kostenfrei im Zimmer bei ihrem Kind übernachten und es betreuen. Die Verpflegung erfolgt auf eigene Kosten der Begleitperson zum Mutterhaus-Angestellten-Tarif mit Nachweiskarte. Ab 7. Lebensjahr wird zusätzlich ein Übernachtungsbetrag von ca. 18 Euro/Nacht erhoben. Die Mitaufnahme eines Elternteiles mit dem kranken Kind setzt notwendigerweise ein vertrauensvolles Verständnis sowohl des Krankenhauspersonals gegenüber den Sorgen und Belangen der Eltern, aber ebenso auch der Eltern gegenüber den Aufgaben und Verpflichtungen der für einen komplikationslosen Ablauf Verantwortlichen der Abteilung voraus.

Stand:22.06.2005
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