Bei Patienten mit einer privaten Versicherung erfolgt eine vollständige Kostenübernahme seitens des Versicherer ohne jegliche Probleme bzw. vorherige Antragsstellung. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten, z.B. AOK, wird im Einzelfall nach Antrag eine schriftliche Erklärung zur Übernahme bzw. Ablehnung seitens der Krankenkasse erfolgen.
Anträge werden von den behandelnden Ärzten und dem durchführenden Nuklearmediziner nach eingehender Festlegung des erforderlichen Einsatzes (Indikation) und der evtl. unmittelbaren therapeutischen Konsequenz einschließlich den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen vorgenommen.
Der Patient erhält somit eine maximale Betreuung bzw. Hilfe und kann sich selbstverständlich auch an die medizinischen Dienste der entsprechenden Krankenkassen bei Fragen wenden.
Zwischenzeitlich liegen ausführliche Empfehlungen zum Einsatz (Indikation) der PET vor. Hier wird eine Einteilung in bösartige Erkrankungen allgemein und Gehirnerkrankungen, auch bösartige Tumore, vorgenommen.
Diese Empfehlungen wurden durch Experten verschiedener Fachgebiete vorgenommen und sind zwischenzeitlich international standardisiert und wissenschaftlich bestätigt. Sie sind die Ergebnisse einer interdisziplinären Konsensuskonferenz Onko-PET vom 21.7 und 19.9.2000.