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Interventionelle Radiologie

Die Behandlungsverfahren der sog. interventionellen Radiologie kommen häufig als erste Therapiemöglichkeit zum Einsatz, z.B. gefäßöffnende Maßnahmen bei Durchblutungsstörungen. Sie können bei bestimmten Erkrankungen eine Operation vermeiden oder werden zusätzlich eingesetzt, falls eine alleinige Operation nicht ausreicht.

In den allermeisten Fällen werden die Interventionen nach einer ausführlichen Planung elektiv durchgeführt. In Notfallsituationen kann eine interventionelle Therapie aber auch sofort (rund um die Uhr) eingeleitet werden. Der Zugangsweg erfolgt in örtlicher Betäubung über eine Punktion oder eine Sondierung anatomisch vorgegebener Wege.

Unter Röntgensicht (Durchleuchtung, Angiografie) werden folgende Behandlungen durchgeführt:

Vorbereitung

Vor jeder elektiv geplanten Intervention erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten. Dabei informiert der Radiologe über die Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung. Risikofaktoren, Begleiterkrankungen, Voruntersuchungen und Voroperationen werden erfragt und berücksichtigt.

Der Patient erhält einen Einverständnisbogen, auf dem die wichtigen Punkte vermerkt sind. Das Einverständnis muss schriftlich gegeben werden. Der Aufklärungsbogen muss am Tag der Intervention vorliegen (Ausnahme: Notfälle). Individuell wird für jeden Patienten festgelegt, ob er am Untersuchungstag nüchtern bleiben muss, welche seiner Medikamente weitergenommen werden und welche vorübergehend abgesetzt werden können.

Die interventionell radiologische Behandlung wird unter stationären Bedingungen durchgeführt. Häufig werden Medikamente zur Sedierung und Schmerztherapie gegeben. Eine Narkose ist nur selten erforderlich. Während der Behandlung wird der Patient überwacht. Er kann mit dem Radiologen sprechen. Nach der Intervention erfolgt in der Regel eine Nachbehandlung durch die Stationsärzte. In manchen Fällen ist eine Kontrolluntersuchung oder ein Folgeeingriff zur Fortsetzung der Therapie erforderlich.

Stand:26.08.2004
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