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28.02.2012-19.09.2012
Gemäß der aktuellen Röntgenverordnung bzw. Strahlenschutzverordnung muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden. Auch Arzthelfer/innen, Pflegekräfte und OP-Personal (Assistenzpersonal), die in der Vergangenheit die „Kenntnisse im Strahlenschutz" erworben haben, müssen diese Kenntnisse alle 5 Jahre aktualisieren.
Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen bietet mehrere, vom Ministerium für Umwelt und Forsten anerkannte Kurse zur Aktualisierung im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung sowie kombinierte Kurse nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung an.
Strahlenphysikalische und strahlenbiologische Grundlagen, Änderungen der RöV und StrlSchV und ihre Konsequenzen, gerätetechnische Entwicklungen, Qualitätssicherung, praktische Demonstration und abschließende Prüfung.
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Feldstraße 16
54290 Trier
Weitergehende Informationen, alle Termine und das Anmeldeformular finden Sie unter diesem Link.