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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Plötzlich ist es so weit – durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall kann ich meinen Willen nicht mehr äußern. Wer seinen Willen bezüglich seiner medizinischen Behandlung nicht festlegt, riskiert, dass im akuten Fall medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die seinem Willen nicht entsprechen. Dem kann man vorbeugen, indem man seinen Willen in Form einer Patientenverfügung niederlegt.

 

Bei der Verfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich immer von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Er kennt Sie und kann mit Ihnen zusammen ihre Wünsche niederschreiben. Hilfreich sind auch zahlreiche Vordrucke und Formulare, die zur Vorbereitung des Gesprächs mit dem Hausarzt dienen können (siehe unten).

 

Vorsorgevollmacht

In der Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen nach Ihrem Willen getan oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung regelt nicht, wer dafür sorgen soll, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Darüber hinaus kann es immer wieder vorkommen, dass aktuelle Behandlungsbedürfnisse nicht in der Patientenverfügung beschrieben sind. Daher ist es sinnvoll, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der im Fall ihrer Unfähigkeit Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen soll und in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft. Dies geschieht in der Form einer Vorsorgevollmacht.

 

Aus der Vielzahl der Angebote weisen wir Sie auf zwei hilfreiche Broschüren zum Download hin:

 

Die Christliche Patientenverfügung, Hrg. von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz 

 

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,  Hrg. Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

 

 

Stand:16.09.2011
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