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Anschlußheilbehandlung (AHB)

AHB-Büro

Frau Monika Poth

Telefon 947-2521

Fax 947-3098

Email: Monika.Poth@mutterhaus.de

 

 

AHB-Maßnahmen sind "Kann-Leistungen" der Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.). Sie haben zum Ziel, unsere stationäre Behandlung zu ergänzen und die ärztlichen Maßnahmen in der nachstationären Phase zu sichern und somit die Folgen von Krankheit oder Behinderung nachhaltig zu mildern und die Betroffenen vor weitergehenden Schäden zu bewahren. AHB`s sollen frühestmöglich während des stationären Aufenthaltes angemeldet und beantragt werden, und mit der Maßnahme muss -Bewilligung vorausgesetzt- inerhalb einer gewissen Frist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Kuren oder Rehas werden nicht im Mutterhaus verordnet oder eingeleitet, sondern über die Hausärzte beantragt.

Stand:28.02.2006
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