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Kontaktnummern für den Notfall

Klinikum Mutterhaus Mitte

Erste Anlaufstelle für Erwachsene: 
Zentrale Aufnahme mit Leitstelle

Tel.: 0651 947-2451

Ärztliche Bereitschaftspraxis

Tel.: 116117

Erste Anlaufstelle für Kinder: Zentrale Aufnahme Kinder / Kinderambulanzen

Tel.: 0651 947-2656  oder 
       0651 947-2657

Gynäkologie/Geburtshilfe: 
24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-2638

Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat    

(07:30-16:00 Uhr)
Tel. 0651 947-2632

(16:00-07:30 Uhr)  
Tel. 0651 947-0        

HNO: 24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-0

 

Klinikum 
Mutterhaus Nord

Zentrale

Tel.: 0651 683-0

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Plötzlich ist es so weit – durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall kann ich meinen Willen nicht mehr äußern. Wer seinen Willen bezüglich seiner medizinischen Behandlung nicht festlegt, läuft Gefahr, dass im akuten Fall medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die seinem Willen nicht entsprechen. Dem kann man vorbeugen, indem man seinen Willen in Form einer Patientenverfügung niederlegt.

Bei der Verfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich immer von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten lassen. Er kennt Sie und kann mit Ihnen zusammen ihre Wünsche niederschreiben. Hilfreich sind auch zahlreiche Vordrucke und Formulare, die zur Vorbereitung des Gesprächs mit dem Hausarzt dienen können (siehe unten).
Bei einem stationären Aufenthalt beraten Sie gerne die Ärztinnen und Ärzte unseres Klinikums.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht regeln Sie, welche Vertrauensperson Ihren Willen umsetzt. Dieser Bevollmächtigte soll im Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen.

Aus der Vielzahl der Angebote weisen wir Sie auf hilfreiche Dokumente zum Download hin:

Patientenverfügung
des Ministeriums für Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

Christliche Patientenvorsorge
Hrsg. v. der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,  Hrg. Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz