Gemäß der neuen Strahlenschutzverordnung §48(1) muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Auch Arzthelfer/innen, Pflegekräfte und OP-Personal (Assistenzpersonal), die in der Vergangenheit die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ erworben haben, müssen diese Kenntnisse alle 5 Jahre gemäß der StrlSchV §49(3) und §48(1) aktualisieren.
Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen bietet mehrere anerkannte Kurse zur Aktualisierung im Strahlenschutz nach der neuen Strahlenschutzverordnung an.
Strahlenphysikalische und strahlenbiologische Grundlagen, Änderungen der neuen StrlSchV und ihre Konsequenzen, gerätetechnische Entwicklungen, Qualitätssicherung, praktische Demonstration und abschließende Prüfung.
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Standort Mitte
Konferenzraum, Ebene 7
Feldstraße 16
54290 Trier
Eintägiger Kurs (nur Röntgendiagnostik) jeweils von 08:30 bis 16:00 Uhr
Mi. 03.02.2021 für Assistenzpersonal
(Kenntnisse im Strahlenschutz)
Mi. 14.04.2021
für Ärzte, MTRAs und Medizinphysikexperten
(Fachkunde im Strahlenschutz)
Mi. 19.05.2021
für Assistenzpersonal
(Kenntnisse im Strahlenschutz)
Mi. 08.09.2021
für Ärzte, MTRAs und Medizinphysikexperten
(Fachkunde im Strahlenschutz)
Kombinationskurs (entspr. alter RöV und StrlSchV) Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Mi.: jeweils von 08:30 bis 16:00 Uhr
Do.: jeweils von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mi./Do. 14.04. - 15.04.2021 für Ärzte, MTRAs und Medizinphysikexperten
(Fachkunde im Strahlenschutz)
Mi./Do. 08.09. - 09.09.2021 für Ärzte, MTRAs und Medizinphysikexperten
(Fachkunde im Strahlenschutz)
Dipl.-Ing. (FH) Gerd Haferkamp,
Regionalstelle Gewerbeaufsicht
PD Dr. med. Günther Sigmund
diagnostische und interventionelle Radiologie, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Peter Herrmann, Medizinphysik-Experte,
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dr. med. Georg Scharfenberger
diagnostische und interventionelle Radiologie, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dr. med. Thomas Becker,
Betriebsarzt, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dipl.-Ing. Gabi Münster
Nuklearmedizin, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Die Teilnahmegebühr beträgt
Über die anfallenden Kursgebühren erhalten Sie eine Rechnung. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Sie können selbstverständlich jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei weniger als 10 Anmeldungen behalten wir uns vor, den
Kurs 2 Wochen vor dem Termin abzusagen. Die erfolgreichen Absolventen erhalten ein Zertifikat, welches ihnen die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs bescheinigt. Das Zertifikat wird von den zuständigen Behörden bzw. von den Ärztekammern anerkannt.
Die Fortbildungsmaßnahme wird von der Bezirksärztekammer mit 9 Punkten (nur Röntgendiagnostik) bzw. mit 14 Punkten (Kombinationskurs) bewertet.
Lucia Monzel
Zentrales Fortbildungsmanagement
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Telefon: +49 651 947-3498
E-Mail
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