AHB-Maßnahmen sind "Kann-Leistungen" der Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.). Sie haben zum Ziel, unsere stationäre Behandlung zu ergänzen und die ärztlichen Maßnahmen in der nachstationären Phase zu sichern und somit die Folgen von Krankheit oder Behinderung nachhaltig zu mildern und die Betroffenen vor weitergehenden Schäden zu bewahren.
AHB sollen frühestmöglich während des stationären Aufenthaltes angemeldet und beantragt werden und mit der Maßnahme muss – Bewilligung vorausgesetzt – innerhalb einer gewissen Frist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden. Kuren oder Rehas werden nicht im Klinikum Mutterhaus verordnet oder eingeleitet, sondern über die Hausärztinnen und Hausärzte beantragt.
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Monika Poth
Tel.: 0651 947-2521
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