Erste Anlaufstelle für Erwachsene: | Tel.: 0651 947-2451 |
Tel.: 116117 | |
Erste Anlaufstelle für Kinder: Zentrale Aufnahme Kinder / Kinderambulanzen | Tel.: 0651 947-2656 oder |
Gynäkologie/Geburtshilfe: | Tel.: 0651 947-2638 |
Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat | Tel. 0651 947-2632 (07:30-16:00 Uhr) |
HNO: 24 Stunden Bereitschaft | Tel.: 0651 947-0 |
Zentrale Tel.: 0651 683-0 |
Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Besucherinnen und Besucher,
Wo kann man sich testen lassen? Welcher Arzt ist in welcher Situation für mich zuständig? Wo gilt Maskenpflicht? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie tagesaktuell auf der Infoseite der Stadt Trier unter diesem Link oder auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: Website des Landes Rheinland-Pfalz.
Kinder mit Erkältungsbeschwerden, Magen-Darm-Symptomen, Ohrenschmerzen usw. oder Eltern, die befürchten, dass sich ein Kind mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, sollten nicht direkt ins Klinikum kommen und auch nicht direkt den Kinderarzt / die Kinderärztin aufsuchen. Bitte melden Sie sich zuallererst telefonisch in Ihrer Kinderarztpraxis, um das Vorgehen zu besprechen. Außerhalb der Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte an den Kinderärztlichen Notdienst unter Tel. 01805 7675463 oder informieren Sie sich unter den oben genannten Infoseiten.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ergeben sich im Klinikum Mutterhaus für Besucher und Patienten wichtige Änderungen. Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst! Sollte noch eine Frage offen sein, zögern sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren.
Ja. Alle Patienten, die stationär bei uns im Klinikum Mutterhaus aufgenommen wurden, dürfen zwischen 12:00 und 19:00 Uhr Besuch empfangen. Dabei gilt die 1-1-Regelung als Orientierung: Ein Besucher pro Patient pro Tag. Jeder Patient darf täglich von einer durch ihn autorisierten Person besucht werden.
Änderung zum 1. Oktober: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2022 eine FFP2-Maske getragen werden muss. Diese Regelung gilt auch für die Ambulanzbereiche des Klinikums.
Risikogruppen und Angehörige mit grippeähnlichen Symptomen werden aus Gründen des Infektionsschutzes gebeten, auf Besuche zu verzichten.
Für den Zugang zum Krankenhaus gilt ab sofort die 3G-Regelung: Personen, die geimpft, genesen oder einen negativen Testnachweis von einem Testzentrum (AG-Schnelltest) besitzen, der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen das Klinikum betreten. Man kann sich in einem der vielen Testzentren in der Stadt Trier testen lassen. Die Standorte sind zu finden auf der Website der Stadt Trier.
Bei Ihrem ersten Besuch im Klinikum Mutterhaus können Sie auf Nachfrage, eine Bescheinigung für die Teststellen ausgestellt bekommen.
Nein. Grundsätzlich dürfen ambulante Patienten nicht zu ihren Terminen begleitet werden. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der behandelnden Abteilung abzustimmen. Ambulante Patienten in den Ambulanzbereichen müssen eine FFP2-Maske tragen.
Ja. An allen Standorten des Klinikums Mutterhaus muss eine FFP2-Maske getragen werden. Masken mit einem Ausatemventil dürfen nicht genutzt werden.
Die Cafeterien sind für Besucherinnen und Besucher zu den regulären Zeiten geöffnet.
Unter freigegebenen Hygieneregeln dürfen Veranstaltungen stattfinden.
Unsere Mediziner aus der Geburtshilfe und der Kinder- und Jugendmedizin haben hier die wichtigsten Fragen beantwortet: PDF zum Download: Informationen für Schwangere und Wöchnerinnen, die mit dem neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind - und deren Partner.
Nein. Man kann sich nicht online zur Geburt anmelden. Wir unterscheiden zwischen unauffälligen Schwangerschaften und Risikoschwangerschaften, die entsprechende Telefonnummer zur Anmeldung und genauere Informationen finden Sie hier.
Ja. Derzeit darf aus Gründen des Infektionsschutzes eine Schwangere, von einer (!) von der Schwangeren autorisierten, symptomfreien Person bei der Geburt begleitet werden. Das bedeutet, dass der gesunde Vater oder eine gesunde Begleitperson bei der Geburt an der Seite der werdenden Mutter sein und sie unterstützen kann.
Nein. Aus Gründen des Infektionsschutzes dürfen Schwangere bei Kontrollterminen und der Geburtsanmeldung nicht begleitet werden.
Ja. Jede frisch entbundene Mama darf pro Tag für eine kurze Zeit und nach Vereinbarung von einer symptomfreien und von ihr autorisierten Person besucht werden. Für die Wöchnerinnen-Stationen (Stationen A6 und A5.1) gilt: Geschwisterkinder dürfen zwischen 12:00 und 19:00 Uhr für eine kurze Zeit zu Besuch kommen.
Um den Geschwisterkindern den Besuch auf der Station zu ermöglichen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden:
Wir bitten Sie außerdem, die Zeit des Besuches so kurz wie möglich zu halten, um unseren Müttern und Neugeborenen ein gewisses Maß an Ruhe zu gönnen.
Sie gehen durch den Haupteingang, wenden sich dann direkt nach links (Gebäude A), nehmen den Aufzug oder das Treppenhaus und begeben sich auf Ebene 2. Dort kommen Sie direkt am Kreißsaal an und melden sich wie üblich per Klingeln bei der Hebamme.
Im Moment finden noch nicht alle unsere Kurse rund um die Geburt wieder statt. Für die Kurse, die bereits wieder stattfinden, haben wir jeweils ein Hygienekonzept erarbeitet. Um dieses umsetzen zu können, bitten wir Sie darum jeweils eine eigene FFP2-Maske mitzubringen und bei der Anmeldung Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer vollständig mitzuteilen. Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Kursen der Geburtshilfe.
Unseren Infoabend rund um die Geburt haben wir für Sie aufgezeichnet. Hier gelangen Sie zum Video.
Ja, bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder einer bestehenden Corona-Infektion kann die Mutter im Klinikum Mutterhaus weiterhin entbinden. In einem solchen Fall würde ein separierter Bereich isoliert als auch ein Patientenzimmer auf der Wöchnerinnenstation isoliert werden. Grundsätzlich kann die Mutter auch in diesem Fall nach Absprache begleitet werden.
Die Gottesdienste in Mitte und Nord finden zu den bekannten Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und werden über das Patientenfernsehen in die Patientenzimmer übertragen.
Meditationen und das Taizé-Gebet finden vorübergehend nicht statt. Auch die allgemeine Krankenkommunion (Mittwoch in Ehrang, Freitags in Nord und Samstag in Mitte) entfällt bis auf Weiteres.
Wenn einzelne Patienten den Wunsch nach Krankenkommunion äußern, kann das Seelsorge-Team persönliche Krankenbesuche ermöglichen. Die Spendung von Krankensalbung findet wie bisher statt. Und auch für Einzelgespräche steht das Team der Seelsorge jederzeit zur Verfügung.