Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sammelt Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten. Er bewertet diese Meldungen und koordiniert die daraufhin notwendigen Maßnahmen.
Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragter (MP-Sicherheitsbeauftragter) nach §6 MPBetreibV