Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patienten und Versicherten sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten. Den Krankenkassen bieten sie eine Orientierungshilfe.
Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen stellt seine Leistungen und Qualität gerne dar. Die hier aufgeführten Daten und Fakten informieren transparent über die Möglichkeiten der Behandlung im Klinikum Mutterhaus. Den Qualitätsbericht des Jahres 2018 finden Sie hier.