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Kontaktnummern für den Notfall

Klinikum Mutterhaus Mitte

Erste Anlaufstelle für Erwachsene: 
Zentrale Aufnahme mit Leitstelle

Tel.: 0651 947-2451

Ärztliche Bereitschaftspraxis

Tel.: 116117

Erste Anlaufstelle für Kinder: Zentrale Aufnahme Kinder / Kinderambulanzen

Tel.: 0651 947-2656  oder 
       0651 947-2657

Gynäkologie/Geburtshilfe: 
24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-2638

Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat    

(07:30-16:00 Uhr)
Tel. 0651 947-2632

(16:00-07:30 Uhr)  
Tel. 0651 947-0        

HNO: 24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-0

 

Klinikum 
Mutterhaus Nord

Zentrale

Tel.: 0651 683-0

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Anpassung der Besuchsregelungen in den Trierer Kliniken

Neu: Besuchszeiten und Testbescheinigung

Begrenzung der Besuchszeiten, Zugang ins Krankenhaus für alle Besucher nur noch mit aktueller Testbescheinigung eines Testzentrums

Wegen der steigenden Inzidenzwerte passen die Trierer Kliniken ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 ihre Besuchsregelungen nochmals an. Die Besuchszeiten werden auf den Zeitraum 14 Uhr bis 19 Uhr begrenzt. Der Zugang zum Krankenhaus ist nur noch mit einer Testbescheinigung von einem Testzentrum möglich, die nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus ist der Zutritt ins Krankenhaus weiterhin nur mit FFP2-Maske möglich.

Als Orientierung für Besuche gilt die 1-1-1-Regelung Ein Patient, ein Besucher, eine Stunde. „Wir bitten die Angehörigen, die Zahl der Kontaktpersonen auf ein Minimum zu beschränken“, sagen die beiden Klinikverantwortlichen Christian Weiskopf, BBT-Regionalleiter und Dr. med. Christian Sprenger, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Mutterhaus. „Wir wissen um die große Einschränkung, sehen uns aber zu diesen Maßnahmen gezwungen, um eine möglichst hohe Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis und Kooperation“, so der gemeinsame Appell. Bei sich verändernder epidemischer Lage können weitere Anpassungen der Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Für ambulante Patienten in den Ambulanzbereichen der Krankenhäuser gilt weiterhin die 3G-Regel. Einen ambulanten Termin wahrnehmen dürfen demnach nur die folgenden Personengruppen: Geimpfte, Genesene und Getestete. Grundsätzlich dürfen ambulante Patienten nicht zu ihren Terminen begleitet werden. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der behandelnden Abteilung abzustimmen.

Für Intensivbereiche, Überwachungseinheiten oder die Frühreha gelten die dortigen Besuchsregelungen.
Risikogruppen und Angehörige mit grippeähnlichen Symptomen werden aus Gründen des Infektionsschutzes gebeten, auf Besuche zu verzichten.

Der Zutritt ins Krankenhaus ist nach wie vor nur über die jeweiligen Haupteingänge möglich. Alle Nebeneingänge bleiben bis auf weiteres geschlossen.