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Kontaktnummern für den Notfall

Klinikum Mutterhaus Mitte

Erste Anlaufstelle für Erwachsene: 
Zentrale Aufnahme mit Leitstelle

Tel.: 0651 947-2451

Ärztliche Bereitschaftspraxis

Tel.: 116117

Erste Anlaufstelle für Kinder: Zentrale Aufnahme Kinder / Kinderambulanzen

Tel.: 0651 947-2656  oder 
       0651 947-2657

Gynäkologie/Geburtshilfe: 
24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-2638

Anonyme Spurensicherung (ASS) nach einer Sexualstraftat    

(07:30-16:00 Uhr)
Tel. 0651 947-2632

(16:00-07:30 Uhr)  
Tel. 0651 947-0        

HNO: 24 Stunden Bereitschaft

Tel.: 0651 947-0

 

Klinikum 
Mutterhaus Nord

Zentrale

Tel.: 0651 683-0

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Hinweisgebersystem / Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben gehört zu unserem Leitbild und Verhaltenskodex, dem sich das Klinikum Mutterhaus verschrieben hat. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unseren Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern und der Klinikführung abwenden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet uns zur Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange in unseren Lieferketten.

Unser internetbasiertes Hinweisgebertool ermöglicht Ihnen, konkrete Anhaltspunkte auf mögliche (schwere) Regelverstöße, Schwachstellen, Menschenrechtsverletzungen , Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften  oder sonstige Umstände zu melden. Gerne können wir mit Ihnen in einen garantierten anonymen Dialog eintreten und Sie als hinweisgebende Person über den Fortgang ihrer Meldung informieren. Zudem können Sie so die internen Ermittlungen beschleunigen, wenn Sie für Fragen zur Verfügung stehen und Missverständnissen vorbeugen.
Die frühzeitige Kenntnis über ein mögliches Fehlverhalten ermöglicht es, dieses aufzuarbeiten, dem vorzubeugen oder dies unverzüglich abzustellen.

Wenn Sie Kenntnis von schädigendem Verhalten haben, zögern Sie nicht, uns diese Informationen weiterzugeben.
Wir verpflichten uns – auch im Sinne der geltenden Hinweisgeber-Richtlinie – Ihre Informationen vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch können Sie Meldungen auch anonym absetzen. Bedenken Sie dabei bitte, dass Ihre Beschreibungen auch für fachfremde Personen nachvollziehbar sind. 

Unterstützen Sie uns mit einer verantwortungsvollen Nutzung des Hinweisgebersystems.

Sonderfälle Datenschutz

Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes, möchten wir Sie bitten, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden:
Tel. 0651 947-84661 
E-Mail

 

Lob und Beschwerde

Bei Serviceangelegenheiten, Ideen und allgemeinen Beschwerden, möchten wir Sie jedoch bitten, sich an das Beschwerdemanagement zu wenden.

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Hier finden Sie unsere Menschenrechtsstrategie und den Lieferantenkodex zum Nachlesen.

Benachrichtigungsverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Hier können Sie uns Ihre Beobachtung mitteilen - auf Wunsch auch anonym.

Anonyme Meldung

Damit wir Ihren Hinweis angemessen bearbeiten und untersuchen können, ist es wichtig, dass Ihr Hinweis so konkret wie möglich ist. Es wäre hilfreich, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?