Das Vorhalten einer Homepage durch einen Arzt bzw. Ärztin, welche über das Dienstleistungsangebot informiert, einen Teledienst im Sinne des Teledienstegesetzes darstellt, müssen Ärzte/-innen als Dienstanbieter die Informationspflichten nach §6 TDG beachten. Wird das Leistungsspektrum der im Krankenhaus beschäftigten Ärzte auf der Homepage des Krankenhauses dargestellt, so ist auch das Krankenhaus verpflichtet Informationen gemäß §6 TDG vorzuhalten.
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Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE149879596
Informationen zur Berufsordnung
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (in der jeweils gültigen Fassung)